Dieser Artikel behandelt den Oligarchenbegriff der Neuzeit, zur Staatsform der Oligarchen siehe Oligarchie.
Als Oligarch (von Oligarchie „Herrschaft von Wenigen“) werden zum einen Anhänger der Oligarchie, zum anderen jene bezeichnet, die mit wenigen anderen eine Herrschaft ausüben,[1] im Speziellen auch Großunternehmer, die durch Korruption auch politische Macht über ein Land oder eine Region erlangt haben. Mit der Verflechtung von Politik und Wirtschaft werden politische Entscheidungsprozesse intransparent und gehen häufig mit autokratischer Herrschaft und Schattenwirtschaft einher.[2][3]Demokratische und rechtsstaatlicheTransformationsprozesse werden behindert.[4]
↑Das Fremdwörterbuch. In: Dieter Baer (Hrsg.): Duden. 7. Auflage. Band5. Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus, Mannheim 2001, ISBN 978-3-411-04057-5, S.694 (1056 S., Eintrag „Oligarch“).
↑Margareta Mommsen: Oligarchie und Autokratie: Das hybride politische System Russlands.Osteuropa 2010, S. 25–46.